Ortsgericht Kirchheim
Als Rechtspflegeeinrichtung haben die Ortsgerichte eine lange Tradition. Sie bestanden bereits im ehemaligen Herzogtum Nassau und im Gebiet des früheren Volksstaates Hessen. Aufgrund seiner guten Bewährung wurde das Ortsgerichtswesen durch Gesetz vom 06.07.1952 auf ganz Hessen ausgedehnt. Die Ortsgerichte sind auch dort, wo sie neu errichtet wurden, von der Bevölkerung angenommen worden. Sie haben den Bürgern und Gerichten Hilfestellung und Kostenersparnis gebracht. Schwerpunkt der ortsgerichtlichen Tätigkeit liegt heute bei der Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigung, der Sterbefallsanzeige und der Nachlasssicherung, sowie der Grundstücks- und Gebäudeschätzung.
Vorsteher des Ortsgerichts Kirchheim:
- Ortsgerichtsvorsteher Helmut Stiebing
- stellv. Ortsgerichtsvorsteher Norbert Stiebeling
Die Mitglieder des Ortsgerichts werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Dienstvorgesetzter ist der Direktor des Amtsgerichts Bad Hersfeld. Die Ortsgerichtsschöffen sind im Sinne des Gesetzes Ehrenbeamte und müssen einen Diensteid leisten.
Das Ortsgericht kann bei folgenden Angelegenheiten in Anspruch genommen werden.
Sprechzeiten des Ortsgerichts:
Ein Termin mit Herrn Ortsgerichtsvorsteher Helmut Stiebing kann unter der Telefonnummer 06628/919660 oder 0176/45998282 vereinbart werden. Für Berufstätige besteht auch die Möglichkeit, an Samstagen das Ortsgericht in Anspruch zu nehmen.