Amtliche Bekanntmachungen
Hier gelangen Sie zu den "Amtlichen Bekanntmachungen" (bitte jeweils anklicken):
Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Gemeinde Kirchheim
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Kirchheim
Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim
Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Anschlussleitungen
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Kirchheim der Gemeinde Kirchheim
Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirats Heddersdorf der Gemeinde Kirchheim
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Kirchheim der Gemeinde Kirchheim
Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
1. Änderung der Parkgebührenordnung - Erweiterung um längerfristige Parkscheine
Flurbereinigungsverfahren Niederaula - F 867 - Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet I (Anlage 1)
Flurbereinigungsverfahren Niederaula - F 867 - Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet I (Anlage 2)
Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen bei Bad Hersfeld – VF 2610 –
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim
Bebauungsplan Nr. 32 „Dörre Wiese“ – Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim
Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Haushaltsjahr 2022
Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Kirchheim für das Wirtschaftsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim für das Haushaltsjahr 2021
Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchheim
Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Wohnimmobilien und Bauplätzen aus dem Eigentum der Gemeinde