Informationen nach §13 DSGVO - Bewerbungsverfahren
Information gemäß Art. 13 für Bewerberinnen und Bewerber
Vorbemerkung
Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung.
1.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim
36275 Kirchheim
Telefon: 06625/92 00 0
Mail:
3.Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Bewerbungsunterlagen enthalten personenbezogene Daten und unterliegen daher den strengen Sorgfaltspflichten der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
Bewerbungsunterlagen sollen Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Insofern gehören zu einer aussagekräftigen Bewerbung neben den Adress-/Kontaktdaten das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf sowie Ausbildungs-/Qualifikationsnachweise und Schul-/Arbeitszeugnisse, die im Zusammenhang zu der ausgeschriebenen Stelle stehen.
Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchführen zu können. Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Auf Basis der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zu einem Bewerberinterview als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO
4.Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die Bewerberdaten nur von den Personen eingesehen bzw. verarbeitet, die mit dem Einstellungsvorgang befasst sind. Dazu gehören die Personalsachbearbeiter und auch die Führungskräfte, die letztlich über die Einstellung entscheiden.
Bei schwerbehinderten Menschen wird auch die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beteiligt. Sollte es zu einem Bewerberinterview kommen, werden die Bewerbungsunterlagen auch allen daran Beteiligten zugänglich gemacht. Darüber hinaus hat auch der jeweils zuständige Personalrat im Rahmen seiner Zustimmungsrechte einen Anspruch auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Ihre Daten werden darüber hinaus nicht, auch und insbesondere nicht an Dritte übermittelt oder weitergegeben.
5.Dauer der Speicherung:
Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnen personenbezogenen Daten speichern wir für längstens sechs Monate. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.
Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
6.Betroffenenrechte:
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
-Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
-Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
-Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
7.Beschwerderecht:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 1408-0
Telefax: 0611 – 1408-900
E-Mail:
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.