Wohnungsgeberbestätigung
Allgemeine Informationen
Neues Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015
Ab dem 01. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Mit dem neuen Gesetz (§ 19, Abs. 1 Bundesmeldegesetz) wird eine Mitwirkungspflicht des Wohnungsgeber (Vermieter/Eigentümer) verpflichtend.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Meldepflichtige (Mieter) bei der Anmeldung einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt eine Mietbescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen.
Die Mietbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder hier zum Downloaden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an untenstehende Ansprechpartner per Telefon oder eMail wenden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, PassamtHauptstraße 20
36275 Kirchheim
Marco Liedtke
Erdgeschoss, Zimmer 1
Hauptstraße 20
36275 Kirchhheim
(06625) 9200-14
(06625) 9200-21
Oliver Lutz
Erdgeschoss, Zimmer 1
Hauptstraße 20
36275 Kirchheim
(06625) 9200-24
(06625) 9200-21